Stadt bzw. Gemeinde Hohendubrau

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Hohendubrau wird unterteilt in die Gemarkungen Gebelzig, Gebelzig Flur 1, Gebelzig Flur 2, Groß-Radisch, Groß-Radisch Flur 1, Weigersdorf, Weigersdorf Flur 1, Weigersdorf Flur 10, Weigersdorf Flur 11, Weigersdorf Flur 12, Weigersdorf Flur 13, Weigersdorf Flur 14, Weigersdorf Flur 15, Weigersdorf Flur 16, Weigersdorf Flur 17, Weigersdorf Flur 2, Weigersdorf Flur 3, Weigersdorf Flur 4, Weigersdorf Flur 5, Weigersdorf Flur 6, Weigersdorf Flur 7, Weigersdorf Flur 8 und Weigersdorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Hohendubrau vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

ÖbVI

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der ÖbVI führt mit seinen Fachkräften u.a. Katastervermessungen durch.

Zerlegung

ist die Aufteilung eines Flurstückes in zwei oder mehrere Flurstücke, oft auch als "Herausmessen eines Teilstückes" bezeichnet. Die Zerlegung von Flurstücken schafft die Voraussetzung zur Teilung von Grundstücken und deren Verkauf.

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

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