Stadt bzw. Gemeinde Quitzdorf am See

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Quitzdorf am See wird unterteilt in die Gemarkungen Kollm, Kollm Flur 1, Petershain, Petershain Flur 1, Petershain Flur 10, Petershain Flur 11, Petershain Flur 12, Petershain Flur 2, Petershain Flur 3, Petershain Flur 4, Petershain Flur 5, Petershain Flur 6, Petershain Flur 7, Petershain Flur 8, Petershain Flur 9, Sproitz, Sproitz Flur 1, Sproitz Flur 2, Sproitz Flur 3, Sproitz Flur 4, Sproitz Flur 5, Sproitz Flur 6 und Sproitz Flur 7. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Quitzdorf am See vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]

ALK, Automatisierte Liegenschaftskarte

Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.

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