Stadt bzw. Gemeinde Rietschen

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Rietschen wird unterteilt in die Gemarkungen Daubitz, Daubitz Flur 1, Daubitz Flur 10, Daubitz Flur 2, Daubitz Flur 3, Daubitz Flur 4, Daubitz Flur 5, Daubitz Flur 6, Daubitz Flur 7, Daubitz Flur 8, Daubitz Flur 9, Rietschen, Rietschen Flur 1, Rietschen Flur 10, Rietschen Flur 11, Rietschen Flur 12, Rietschen Flur 13, Rietschen Flur 2, Rietschen Flur 3, Rietschen Flur 4, Rietschen Flur 5, Rietschen Flur 6, Rietschen Flur 7, Rietschen Flur 8, Rietschen Flur 9, Teicha, Teicha Flur 1, Teicha Flur 2, Teicha Flur 3, Viereichen, Viereichen Flur 1, Viereichen Flur 10, Viereichen Flur 11, Viereichen Flur 12, Viereichen Flur 13, Viereichen Flur 14, Viereichen Flur 15, Viereichen Flur 16, Viereichen Flur 17, Viereichen Flur 18, Viereichen Flur 2, Viereichen Flur 3, Viereichen Flur 4, Viereichen Flur 5, Viereichen Flur 6, Viereichen Flur 7, Viereichen Flur 8 und Viereichen Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Rietschen vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Gemarkung

Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.

Lageplan

Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

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