ist die Zusammenführung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Um eine Verschmelzung durchführen zu können, müssen bestimmte örtliche und grundbücherliche Voraussetzungen vorliegen.

So müssen die Flurstücke direkt aneinander angrenzen und u.a. müssen sie zum gleichen Grundstück gehören, d.h. sie müssen im Bestandsverzeichnis eines Grundbuches unter der gleichen laufenden Nummer gebucht sein. Um dies zu erreichen, kann die Zuschreibung oder Vereinigung von Grundstücken unter Mitwirkung eines Notars erforderlich sein. Sind die Voraussetzungen nun gegeben, so genügt ein formloser Antrag an das zuständige Vermessungsamt, um die Verschmelzung durchführen zu lassen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Zerlegung

ist die Aufteilung eines Flurstückes in zwei oder mehrere Flurstücke, oft auch als "Herausmessen eines Teilstückes" bezeichnet. Die Zerlegung von Flurstücken schafft die Voraussetzung zur Teilung von Grundstücken und deren Verkauf.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.

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