Das Vermessungsbüro Ralf Sonntag wurde 2000 gegründet.
Die Geschichte geht aber viel weiter zurück:
1929 gründete Rudolf Sänger das erste Vermessungsbüro in unserer Familiengeschichte.
Er war bereits als beeideter Landmesser bzw. öffentlich bestellter Vermessungsingenieur tätig. In der zweiten Generation wurde das Büro weitergeführt von Frau Sänger-Sonntag, nun befinden wir uns mit Ralf Sonntag in der dritten Vermesser-Generation.
Die verantwortlichen Mitarbeiter sind in der Region ansässig und haben mehrjährige Praxis und Erfahrung, insbesondere auf dem Gebiet der Katastervermessung, aber auch auf dem Gebiet der Eisenbahnvermessung und der allgemeinen Ingenieurvermessung. Damit ist es uns möglich, einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten.
Nein, das sind nicht wir, aber so ungefähr hätten wir vor etwa 100 Jahren ausgesehen. Die ehrwürdigen Herren auf diesem Foto gehörten dem ehemaligen Stadtvermessungsamt Zwickau an, aufgenommen um 1910.
Ich danke Frau Hebenstreit für die Überlassung dieses Fotos.
Herzlich willkommen auf unserer Homepage zum Thema Vermessung
Sie erfahren hier Wissenswertes zum Thema Vermessung, insbesondere der Vermessung von Flurstücken und Sie bekommen einen Einblick in die Arbeit eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Grenzwiederherstellung ist die Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit - so steht es im Vermessungsgesetz.
Anders ausgedrückt: Bei einer Grenzwiederherstellung wird untersucht, wo eine Flurstücksgrenze tatsächlich verläuft.
Dabei werden alle Katasterunterlagen verwendet, die direkt oder indirekt die wiederherzustellenden Grenzpunkte betreffen. Das sind in den meisten Fällen die Fürtführungsrisse mit ihren Zahlenangaben, aber auch Karten mit einer maßstäblichen Darstellung.
Es ist immer die Gesamtheit der Unterlagen maßgebend. Leider können in einzelnen Unterlagen Fehler enthalten sein, die dabei aufgedeckt werden müssen. Das ist nur möglich, wenn man die komplette Geschichte anhand aller verfügbaren Unterlagen nachvollzieht.
Bei den örtlichen werden im erforderlichen Umfang Objekte in der Umgebung einbezogen, auf die in den Unterlagen des Liegenschaftskatasters Bezug genommen wurde. Das sind natürlich Grenzsteine, können darüber hinaus aber auch andere Objekte sein wie Gebäude- und Mauerecken, Zaunsäulen usw.
Die an der wiederherzustellenden Grenze befindlichen Grenzmarken (Grenzsteine, Meißelzeichen, Grenzbolzen usw.) werden auf ihre Lagerichtigkeit überprüft. Sind die Grenzmarken örtlich nicht vorhanden, an der falschen Stelle oder beschädigt (Abmarkungsmangel), so schließt sich deren Abmarkung an die Grenzwiederherstellung an, wenn kein Grund für das Absehen von der Abmarkung oder für die Aussetzung vorliegt.
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]
Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung