Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins in der Gemarkung Haara
Im Rahmen einer Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes sollen Grenzen des Flurstücks Nr. 76 in der Stadt Wilkau-Haßlau, Gemarkung Haara, bestimmt werden. Das sind auch Grenzen des direkt benachbarten Flurstückes 69.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung. Mit der Katastervermessung sollen bestehende Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte der genannten Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.
Zur Wahrung der Rechte der Beteiligten ist in § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz eine Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen vorgesehen. Diese Anhörung findet im Rahmen eines Grenztermines statt, bei dem für die Beteiligten die Möglichkeit besteht, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Außerdem wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen.
Der Grenztermin findet am Mittwoch, den 07.06.2023 um 10:00 Uhr in Haara, am Ende der Zufahrt (Flurstück 75) zum Flurstück 76, statt.
Ich bitte die teilnehmenden Beteiligten, zum Grenztermin Ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine vom Beteiligten unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass Sie nicht zur Teilnahme am Termin verpflichtet sind. Die Flurstücksgrenzen können auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder eines Bevollmächtigten bestimmt werden.