Die Stadt bzw. Gemeinde Bernsdorf wird unterteilt in die Gemarkungen Bernsdorf, Bernsdorf Flur 1, Bernsdorf Flur 10, Bernsdorf Flur 11, Bernsdorf Flur 2, Bernsdorf Flur 3, Bernsdorf Flur 4, Bernsdorf Flur 5, Bernsdorf Flur 6, Bernsdorf Flur 7, Bernsdorf Flur 8, Bernsdorf Flur 9, Großgrabe, Langenholz, Schwarzkollm Flur 10, Schwarzkollm Flur 12, Straßgräbchen, Wiednitz, Wiednitz Flur 1, Wiednitz Flur 2, Wiednitz Flur 3, Wiednitz Flur 4, Wiednitz Flur 5, Wiednitz Flur 6, Wiednitz Flur 7, Wiednitz Flur 8, Wiednitz Flur 9, Wittichenau Flur 1, Zeißholz, Zeißholz Flur 1, Zeißholz Flur 2, Zeißholz Flur 3, Zeißholz Flur 4 und Zeißholz Flur 5. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Bernsdorf vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.
Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.