Herzlich willkommen auf unserer Homepage zum Thema Vermessung
Sie erfahren hier Wissenswertes zum Thema Vermessung, insbesondere der Vermessung von Flurstücken und Sie bekommen einen Einblick in die Arbeit eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.
ist die Zusammenführung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Um eine Verschmelzung durchführen zu können, müssen bestimmte örtliche und grundbücherliche Voraussetzungen vorliegen.
Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]