Herzlich willkommen auf dieser Homepage zum Thema Vermessung
Sie erfahren hier Wissenswertes zum Thema Vermessung, insbesondere der Vermessung von Flurstücken und Sie bekommen einen Einblick in die Arbeit eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.
Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.