Hier sehen Sie einen Auszug aus den Leistungen, die wir für Sie erbringen können.

Katastervermessung

  • Grenzwiederherstellung
  • Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
  • Zerlegung von Flurstücken (Teilungsvermessung)
  • Sonderung
  • Straßenschlussvermessung
  • Bescheinigung von Tatsachen bezüglich Flurstücksgrenzen, z.B. Überschreitung einer Grenze durch ein Gebäude oder eine Abstandsfläche

Ingenieur- und Eisenbahnvermessung

  • Lage- und Höhenplan
  • Lageplan zum Baugesuch
  • Bestandsplan, Leitungsplan
  • Eisenbahnvermessung
  • gleisgeometrische Projektierung
  • Bauabsteckung
  • Nivellement und Feinnivellement
  • Gebäudegrundriss und -querschnitt
  • Profile
  • Massenberechnung
  • Kontroll- und Überwachungsmessung

Dies ist nur ein Ausschnitt aus den möglichen Leistungen. Sollte die von Ihnen gewünschte Leistung nicht dabei sein - so fragen Sie uns bitte.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

ALK, Automatisierte Liegenschaftskarte

Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.

Aussetzen der Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Vermarkung

meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

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