Es gibt im Freistaat Sachsen gemäß dem Geodatendienst Sachsen 432 Gemeinden, die in insgesammt 5922 Gemarkungen unterteilt sind (Stand: 01.01.2014). Diese wiederrum werden in entsprechenden Flurstücke unterteilt.
Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden.
Wählen Sie erst den Anfangsbuchstaben der Stadt oder Gemeinde und klicken Sie dann auf den gewünschten Eintrag, um die Gemarkungen der entsprechenden Gemeinde anzuzeigen.
Bei Katastervermessungen sind wir aufgrund der Gesetze auf Sachsen beschränkt - bei Ingenieurvermessung gibt es diese Beschränkung nicht. Überwiegend sind wir aufgrund der Ortsnähe in Westsachsen, dort vor allem in Zwickau und Umgebung, tätig.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]
Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.