Es gibt im Freistaat Sachsen gemäß dem Geodatendienst Sachsen 432 Gemeinden, die in insgesammt 5922 Gemarkungen unterteilt sind (Stand: 01.01.2014). Diese wiederrum werden in entsprechenden Flurstücke unterteilt.
Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden.
Wählen Sie erst den Anfangsbuchstaben der Stadt oder Gemeinde und klicken Sie dann auf den gewünschten Eintrag, um die Gemarkungen der entsprechenden Gemeinde anzuzeigen.
Bei Katastervermessungen sind wir aufgrund der Gesetze auf Sachsen beschränkt - bei Ingenieurvermessung gibt es diese Beschränkung nicht. Überwiegend sind wir aufgrund der Ortsnähe in Westsachsen, dort vor allem in Zwickau und Umgebung, tätig.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.
Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.
... meint eigentlich den Lageplan zum Baugesuch