Die Stadt bzw. Gemeinde Delitzsch wird unterteilt in die Gemarkungen Beerendorf, Beerendorf Flur 1, Beerendorf Flur 2, Beerendorf Flur 3, Beerendorf Flur 4, Beerendorf Flur 5, Benndorf, Benndorf Flur 1, Benndorf Flur 2, Benndorf Flur 3, Brodau, Brodau Flur 1, Brodau Flur 2, Brodau Flur 3, Brodau Flur 4, Brodau Flur 5, Delitzsch, Delitzsch Flur 1, Delitzsch Flur 10, Delitzsch Flur 11, Delitzsch Flur 12, Delitzsch Flur 13, Delitzsch Flur 14, Delitzsch Flur 15, Delitzsch Flur 16, Delitzsch Flur 2, Delitzsch Flur 3, Delitzsch Flur 4, Delitzsch Flur 5, Delitzsch Flur 6, Delitzsch Flur 7, Delitzsch Flur 8, Delitzsch Flur 9, Döbernitz, Döbernitz Flur 1, Döbernitz Flur 2, Döbernitz Flur 3, Laue, Laue Flur 1, Laue Flur 2, Laue Flur 3, Laue Flur 4, Laue Flur 5, Paupitzsch, Paupitzsch Flur 1, Paupitzsch Flur 2, Paupitzsch Flur 3, Paupitzsch Flur 4, Paupitzsch Flur 5, Schenkenberg, Schenkenberg Flur 1, Schenkenberg Flur 2, Schenkenberg Flur 3, Schenkenberg Flur 4, Schenkenberg Flur 5, Schenkenberg Flur 6, Schenkenberg Flur 7, Selben, Selben Flur 1, Selben Flur 2, Selben Flur 3, Selben Flur 4, Selben Flur 5, Selben Flur 6, Spröda, Spröda Flur 1, Spröda Flur 2, Spröda Flur 3 und Spröda Flur 4. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Delitzsch vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.
Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.
In bestimmten, definierten Fällen wird von der Abmarkung eines Grenzpunktes abgesehen, d.h. es wird keine Grenzmarke eingebracht. Ein Absehen von der Abmarkung erfolgt beispielsweise, wenn der Grenzpunkt an oder in einem Gewässer liegt, wenn er durch ein Bauwerk ausreichend gekennzeichnet ist (Gebäudeecke) oder wenn die Flurstücke entlang der Grenze einheitlich genutzt werden (z.B. einheitlich genutzte Ackerfläche, Verkehrsfläche). [SächsVermKatGDVO §15 Abs.3]