Vermessungsbüro
Ralf Sonntag
Gutwasserstr. 12
08056 Zwickau
Tel: 0375 210053
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.vermessung-sonntag.de

Inhaber: Ralf Sonntag

Berufsbezeichnung:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Dresden/Sachsen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 141407840

Zuständige Fachaufsichtsbehörden gemäß Sächsischem Vermessungs- und Katastergesetz:
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden (obere Vermessungsbehörde),
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, 01095 Dresden (oberste Vermessungsbehörde)

Berufsrechtliche Regelung:
Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG).
Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen (SächsÖbVIVO).
Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durch die oberste Vermessungsbehörde für den Freistaat Sachsen.

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Umsetzung:

www.mey-ama.com

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Teilung eines Grundstückes

Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

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