öffentliche Ankündigungen

Ankündigung Offenlegung Ergebnisse Niederhaßlau Flurstück 480/2

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz

Am Flurstück 480/2 der Gemarkung Niederhaßlau wurden aufgrund einer Katastervermessung an diesem Flurstück Flurstücks­grenzen bestimmt und abgemarkt.
Den Eigentümern und Erbbauberechtigten dieses Flurstückes werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht.
Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2023.

Die Ergebnisse liegen ab dem 11.06.2025 bis zum 10.07.2025 in meinen Geschäftsräumen Gutwasserstraße 12 in 08056 Zwickau
an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Möchten Sie von der Einsichtnahme Gebrauch machen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Auch abweichende Zeiten können vereinbart werden. Zur Einsichtnahme müssen Sie sich ausweisen.
Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 17.07.2025 als bekannt gegeben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 0375-210053 oder der Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksam­werden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen.

gez. Ralf Sonntag
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Gutwasserstr. 12, 08056 Zwickau



Grenztermin Niederhaßlau Flurstück 480/2

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins in der Gemarkung Niederhaßlau

Im Rahmen einer Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes sollen Grenzen des Flurstückes Nr. 480/2 in der Gemeinde Wilkau-Haßlau, Gemarkung Niederhaßlau, bestimmt werden.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung. Mit der Katastervermessung sollen bestehende Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen und neue Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte des genannten Flurstückes sind Beteiligte des Verwaltungs­verfahrens.

Zur Wahrung der Rechte der Beteiligten ist in § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz eine Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen vorgesehen. Diese Anhörung findet im Rahmen eines Grenztermines statt, bei dem für die Beteiligten die Möglichkeit besteht, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Außerdem wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen.

Der Grenztermin beginnt am Dienstag, den 10.06.2025 um 10:00 Uhr in Niederhaßlau, gegenüber Oberhohndorfer Weg 19 – Ecke Florian-Geyer-Weg.

Die teilnehmenden Beteiligten müssen sich zum Grenztermin mit Ihren Personalausweis oder einem vergleichbaren Domument ausweisen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine vom Beteiligten unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.

Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass Sie nicht zur Teilnahme am Termin verpflichtet sind. Die Flurstücksgrenzen können auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder eines Bevollmächtigten bestimmt werden.

gez. Ralf Sonntag
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Gutwasserstr. 12
08056 Zwickau

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Schnurgerüst

Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

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