öffentliche Ankündigungen

Vermessungsarbeiten zur Straßenschlussvermessung an der Gabelsbergerstraße in Reinsdorf

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Ralf Sonntag führt mit seinen Mitarbeitern im Auftrag der Gemeinde Reinsdorf eine Katastervermessung durch.

Das Ziel ist die Zuordnung von Flurstücksteilen entsprechend der tatsächlichen Nutzung nach dem erfolgten Ausbau der Straße.

Betroffen sind die Flurstücke der Gabelsbergerstraße 1A bis 15 (Einmündung Straße der Befreiung bis Einmündung Firmengelände Linamar) und teilweise die jeweils dahinter liegenden Flurstücke. Für die Arbeiten müssen die in diesem Bereich liegenden Flurstücke betreten werden - auch solche, die nicht direkt betroffen sind.

Die Arbeiten werden voraussichtlich am 12.02.2024 beginnen. Bitte gewährleisten Sie, dass die Flurstücke für die Mitarbeiter zugänglich und nach Möglichkeit die vor­handenen Grenzmarken sichtbar sind.

Die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.

Die rechtliche Grundlage der Arbeiten ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz vom 29.01.2008. Gemäß § 5 ist den Mitarbeitern das Betreten der Flur­stücke gestattet.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ralf Sonntag, Gutwasserstr. 12, 08056 Zwickau, Tel. 0375-210053.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

ALB, Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]

Teilung eines Grundstückes

Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.

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