Vermessungsbüro Ralf Sonntag

Gutwasserstr. 12
08056 Zwickau
Telefon:
0375 210 053
E-Mail:
info @ vermessung-sonntag.de
Bewerbungen senden Sie bitte an
bewerbung @ vermessung-sonntag.de
(bitte entfernen Sie die Leerzeichen vor und nach @)
Kein Zugang für verschlüsselte und elektronisch signierte Dokumente.

Das Büro ist grundsätzlich Montags bis Freitags zwischen 7:00 und 15:30 Uhr besetzt. Oft sind wir auch später noch zu sprechen - rufen Sie doch einfach an.
Wenn Sie ein persönliches Gespräch im Büro wünschen,  ist es generell ratsam, einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren. Dann können wir sicherstellen, dass die dafür geeigneten Personen auch anwesend sind. Natürlich können Sie auch einfach so vorbeikommen.
An Feiertagen, Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr ist das Büro im Regelfall nicht besetzt bzw. werden nur Wartungsarbeiten durchgeführt.

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Angeboten haben oder eine Beratung wünschen, können Sie gern obige Kontaktdaten nutzen. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Hier können Sie ein Antragsformular zur Katastervermessung im PDF-Format herunterladen. Für die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster gibt es ein vereinfachtes Formular

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grenzwiederherstellung

Die Grenzwiederherstellung ist die Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit - so steht es im Vermessungsgesetz.
Anders ausgedrückt: Bei einer Grenzwiederherstellung wird untersucht, wo eine Flurstücksgrenze tatsächlich verläuft.

Dabei werden alle Katasterunterlagen verwendet, die direkt oder indirekt die wiederherzustellenden Grenzpunkte betreffen. Das sind in den meisten Fällen die Fürtführungsrisse mit ihren Zahlenangaben, aber auch Karten mit einer maßstäblichen Darstellung.

Es ist immer die Gesamtheit der Unterlagen maßgebend. Leider können in einzelnen Unterlagen Fehler enthalten sein, die dabei aufgedeckt werden müssen. Das ist nur möglich, wenn man die komplette Geschichte anhand aller verfügbaren Unterlagen nachvollzieht.

Bei den örtlichen werden im erforderlichen Umfang Objekte in der Umgebung einbezogen, auf die in den Unterlagen des Liegenschaftskatasters Bezug genommen wurde. Das sind natürlich Grenzsteine, können darüber hinaus aber auch andere Objekte sein wie Gebäude- und Mauerecken, Zaunsäulen usw.

Die an der wiederherzustellenden Grenze befindlichen Grenzmarken (Grenzsteine, Meißelzeichen, Grenzbolzen usw.) werden auf ihre Lagerichtigkeit überprüft. Sind die Grenzmarken örtlich nicht vorhanden, an der falschen Stelle oder beschädigt (Abmarkungsmangel), so schließt sich deren Abmarkung an die Grenzwiederherstellung an, wenn kein Grund für das Absehen von der Abmarkung oder für die Aussetzung vorliegt.

Grenzwiederherstellung

Die Grenzwiederherstellung ist die Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit - so steht es im Vermessungsgesetz.
Anders ausgedrückt: Bei einer Grenzwiederherstellung wird untersucht, wo eine Flurstücksgrenze tatsächlich verläuft.

Dabei werden alle Katasterunterlagen verwendet, die direkt oder indirekt die wiederherzustellenden Grenzpunkte betreffen. Das sind in den meisten Fällen die Fürtführungsrisse mit ihren Zahlenangaben, aber auch Karten mit einer maßstäblichen Darstellung.

Es ist immer die Gesamtheit der Unterlagen maßgebend. Leider können in einzelnen Unterlagen Fehler enthalten sein, die dabei aufgedeckt werden müssen. Das ist nur möglich, wenn man die komplette Geschichte anhand aller verfügbaren Unterlagen nachvollzieht.

Bei den örtlichen werden im erforderlichen Umfang Objekte in der Umgebung einbezogen, auf die in den Unterlagen des Liegenschaftskatasters Bezug genommen wurde. Das sind natürlich Grenzsteine, können darüber hinaus aber auch andere Objekte sein wie Gebäude- und Mauerecken, Zaunsäulen usw.

Die an der wiederherzustellenden Grenze befindlichen Grenzmarken (Grenzsteine, Meißelzeichen, Grenzbolzen usw.) werden auf ihre Lagerichtigkeit überprüft. Sind die Grenzmarken örtlich nicht vorhanden, an der falschen Stelle oder beschädigt (Abmarkungsmangel), so schließt sich deren Abmarkung an die Grenzwiederherstellung an, wenn kein Grund für das Absehen von der Abmarkung oder für die Aussetzung vorliegt.

Gebäudeaufnahme

Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.