Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.

Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt:

Mit Grenzfeststellung bezeichnete man die Feststellung, wo sich ein Grenzpunkt in der Örtlichkeit befindet. Die Untersuchung über den tatsächlichen Grenzverlauf und die Grenzpunkte, die diesen kennzeichnen, nennt man nun Grenzwiederherstellung.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

Verschmelzung

ist die Zusammenführung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Um eine Verschmelzung durchführen zu können, müssen bestimmte örtliche und grundbücherliche Voraussetzungen vorliegen.

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