Das Vermessungsbüro Ralf Sonntag wurde 2000 gegründet.
Die Geschichte geht aber viel weiter zurück:

1929 gründete Rudolf Sänger das erste Vermessungsbüro in unserer Familiengeschichte.

Er war bereits als beeideter Landmesser bzw. öffentlich bestellter Vermessungsingenieur tätig. In der zweiten Generation wurde das Büro weitergeführt von Frau Sänger-Sonntag, nun befinden wir uns mit Ralf Sonntag in der dritten Vermesser-Generation.

Die verantwortlichen Mitarbeiter sind in der Region ansässig und haben mehrjährige Praxis und Erfahrung, insbesondere auf dem Gebiet der Katastervermessung, aber auch auf dem Gebiet der Eisenbahnvermessung und der allgemeinen Ingenieurvermessung. Damit ist es uns möglich, einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten.

Nein, das sind nicht wir, aber so ungefähr hätten wir vor etwa 100 Jahren ausgesehen. Die ehrwürdigen Herren auf diesem Foto gehörten dem ehemaligen Stadtvermessungsamt Zwickau an, aufgenommen um 1910.
Ich danke Frau Hebenstreit für die Überlassung dieses Fotos.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

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