Bekanntmachungen

Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung (§17 SächsVermKatGDVO)

Offenlegung Zwickau 2025-0056

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung

gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz

An den Flurstücken 888/1, 1040/13, 1040/14, 1053 und 1074/3 der Gemarkung Zwickau wurden aufgrund einer Katastervermessung an den Flurstücken 888/2, 1040/12, 1053, 1074/4 und 2012/7 der Gemarkung Zwickau Flurstücks­grenzen bestimmt und abgemarkt.
Den Eigentümern und Erbbauberechtigten dieser Flurstücke werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht.
Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2023.

Die Ergebnisse liegen ab dem 27.04.2026 bis zum 26.05.2026 in meinen Geschäftsräumen Gutwasserstraße 12 in 08056 Zwickau an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Möchten Sie von der Einsichtnahme Gebrauch machen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Auch abweichende Zeiten können vereinbart werden. Zur Einsichtnahme müssen Sie sich ausweisen.
Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 02.06.2026 als bekannt gegeben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 0375-210053 oder der Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksam­werden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen.

Zwickau, den 20.04.2026

gez. Ralf Sonntag
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Gutwasserstr. 12, 08056 Zwickau

 

2025-0056_Bescheid

2025-0056 Karte zum Bescheid

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grenzfeststellung

Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.

Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt:

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Lageplan

Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.

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