Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.

Weitere Beschränkungen können sich aus der einzuhaltenden Grundflächenzahl und Baumassenzahl sowie aus weiteren Festlegungen eines Bebauungsplans ergeben. Beispiel: Für eine zweigeschossige Bebauung in einem reinen Wohngebiet ist eine GFZ von 0,5 festgelegt. Ist die Grundstücksfläche 700m² groß, so darf die Summe der beiden Geschossflächen 350m² nicht überschreiten. GFZ= Geschossfläche : Grundstücksfläche (350:700=0,5) [BauNVO §20 Abs.2]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Lageplan

Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.

Einmessen

"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.

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