Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]
Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.
Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.