Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.

Lageplan zum Baugesuch

Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

Vermarkung

meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

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