Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.

Die ALK enthält neben den Flurstücken auch ihre Bebauung und tatsächliche Nutzung sowie ausgewählte Merkmale der Topographie. Sie dient u.a. der maßstäblichen Darstellung aller Flurstücke, Gebäude und Nutzungsartengrenzen. Mit der Umstellung auf die digitale Führung wird den aktuellen Anforderungen Rechnung getragen. Man erreicht dabei neben einer höheren Aktualität eine wesentliche Verbesserung der Genauigkeit und Widerspruchsfreiheit. Weiterhin wird es möglich, die Daten sowohl digital als auch analog in einem einheitlichen Maßstab (1:1000) blattschnittfrei abzugeben und einen automatischen Abgleich mit dem ALB durchzuführen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baulinie

Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]

Abmarkung

Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.

Grundfläche im Sinne der BauNVO

Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.