Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.

Die ALK enthält neben den Flurstücken auch ihre Bebauung und tatsächliche Nutzung sowie ausgewählte Merkmale der Topographie. Sie dient u.a. der maßstäblichen Darstellung aller Flurstücke, Gebäude und Nutzungsartengrenzen. Mit der Umstellung auf die digitale Führung wird den aktuellen Anforderungen Rechnung getragen. Man erreicht dabei neben einer höheren Aktualität eine wesentliche Verbesserung der Genauigkeit und Widerspruchsfreiheit. Weiterhin wird es möglich, die Daten sowohl digital als auch analog in einem einheitlichen Maßstab (1:1000) blattschnittfrei abzugeben und einen automatischen Abgleich mit dem ALB durchzuführen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Schnurgerüst

Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.

Parzelle

aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.

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