Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.

Die ALK enthält neben den Flurstücken auch ihre Bebauung und tatsächliche Nutzung sowie ausgewählte Merkmale der Topographie. Sie dient u.a. der maßstäblichen Darstellung aller Flurstücke, Gebäude und Nutzungsartengrenzen. Mit der Umstellung auf die digitale Führung wird den aktuellen Anforderungen Rechnung getragen. Man erreicht dabei neben einer höheren Aktualität eine wesentliche Verbesserung der Genauigkeit und Widerspruchsfreiheit. Weiterhin wird es möglich, die Daten sowohl digital als auch analog in einem einheitlichen Maßstab (1:1000) blattschnittfrei abzugeben und einen automatischen Abgleich mit dem ALB durchzuführen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Wandergrenzstein

"Wandergrenzstein" ist eine humoristische, manchmal ironische Bezeichnung für einen Grenzstein, der seine Lage geändert hat - also gewandert ist.

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