Die Stadt bzw. Gemeinde Beilrode wird unterteilt in die Gemarkungen Beilrode, Beilrode Flur 1, Beilrode Flur 2, Beilrode Flur 3, Beilrode Flur 4, Beilrode Flur 5, Beilrode Flur 6, Beilrode Flur 7, Beilrode Flur 8, Beilrode Flur 9, Dautzschen, Dautzschen Flur 1, Dautzschen Flur 10, Dautzschen Flur 2, Dautzschen Flur 3, Dautzschen Flur 4, Dautzschen Flur 5, Dautzschen Flur 6, Dautzschen Flur 7, Dautzschen Flur 8, Dautzschen Flur 9, Döbrichau, Döbrichau Flur 1, Döbrichau Flur 10, Döbrichau Flur 11, Döbrichau Flur 2, Döbrichau Flur 3, Döbrichau Flur 4, Döbrichau Flur 5, Döbrichau Flur 6, Döbrichau Flur 7, Döbrichau Flur 8, Döbrichau Flur 9, Großtreben, Großtreben Flur 1, Großtreben Flur 10, Großtreben Flur 11, Großtreben Flur 12, Großtreben Flur 13, Großtreben Flur 2, Großtreben Flur 3, Großtreben Flur 4, Großtreben Flur 5, Großtreben Flur 6, Großtreben Flur 7, Großtreben Flur 8, Großtreben Flur 9, Rosenfeld, Rosenfeld Flur 1, Rosenfeld Flur 10, Rosenfeld Flur 2, Rosenfeld Flur 3, Rosenfeld Flur 4, Rosenfeld Flur 5, Rosenfeld Flur 6, Rosenfeld Flur 7, Rosenfeld Flur 8, Rosenfeld Flur 9, Zwethau, Zwethau Flur 1, Zwethau Flur 2, Zwethau Flur 3, Zwethau Flur 4, Zwethau Flur 5, Zwethau Flur 6, Zwethau Flur 7, Zwethau Flur 7, Zwethau Flur 8 und Zwethau Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Beilrode vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
In bestimmten, definierten Fällen wird von der Abmarkung eines Grenzpunktes abgesehen, d.h. es wird keine Grenzmarke eingebracht. Ein Absehen von der Abmarkung erfolgt beispielsweise, wenn der Grenzpunkt an oder in einem Gewässer liegt, wenn er durch ein Bauwerk ausreichend gekennzeichnet ist (Gebäudeecke) oder wenn die Flurstücke entlang der Grenze einheitlich genutzt werden (z.B. einheitlich genutzte Ackerfläche, Verkehrsfläche). [SächsVermKatGDVO §15 Abs.3]
Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]
Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.