Die Stadt bzw. Gemeinde Beilrode wird unterteilt in die Gemarkungen Beilrode, Beilrode Flur 1, Beilrode Flur 2, Beilrode Flur 3, Beilrode Flur 4, Beilrode Flur 5, Beilrode Flur 6, Beilrode Flur 7, Beilrode Flur 8, Beilrode Flur 9, Dautzschen, Dautzschen Flur 1, Dautzschen Flur 10, Dautzschen Flur 2, Dautzschen Flur 3, Dautzschen Flur 4, Dautzschen Flur 5, Dautzschen Flur 6, Dautzschen Flur 7, Dautzschen Flur 8, Dautzschen Flur 9, Döbrichau, Döbrichau Flur 1, Döbrichau Flur 10, Döbrichau Flur 11, Döbrichau Flur 2, Döbrichau Flur 3, Döbrichau Flur 4, Döbrichau Flur 5, Döbrichau Flur 6, Döbrichau Flur 7, Döbrichau Flur 8, Döbrichau Flur 9, Großtreben, Großtreben Flur 1, Großtreben Flur 10, Großtreben Flur 11, Großtreben Flur 12, Großtreben Flur 13, Großtreben Flur 2, Großtreben Flur 3, Großtreben Flur 4, Großtreben Flur 5, Großtreben Flur 6, Großtreben Flur 7, Großtreben Flur 8, Großtreben Flur 9, Rosenfeld, Rosenfeld Flur 1, Rosenfeld Flur 10, Rosenfeld Flur 2, Rosenfeld Flur 3, Rosenfeld Flur 4, Rosenfeld Flur 5, Rosenfeld Flur 6, Rosenfeld Flur 7, Rosenfeld Flur 8, Rosenfeld Flur 9, Zwethau, Zwethau Flur 1, Zwethau Flur 2, Zwethau Flur 3, Zwethau Flur 4, Zwethau Flur 5, Zwethau Flur 6, Zwethau Flur 7, Zwethau Flur 7, Zwethau Flur 8 und Zwethau Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Beilrode vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
seit 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) entfällt die Teilungsgenehmigung nach §19 BauGB. Jedoch dürfen durch eine Teilung nach wie vor keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder anderem Baurecht widersprechen.
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]
Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]