Die Stadt bzw. Gemeinde Groitzsch wird unterteilt in die Gemarkungen Altengroitzsch, Audigast, Auligk, Berndorf, Brösen, Cöllnitz, Droßdorf, Droßkau, Gatzen, Groitzsch, Großprießligk, Großstolpen, Großwischstauden, Hemmendorf, Hohendorf, Käferhain, Kleinhermsdorf, Kleinprießligk, Kleinstolpen, Kleinwischstauden, Kobschütz, Langenhain, Leipen, Löbnitz-Bennewitz, Maltitz, Methewitz, Michelwitz, Nehmitz, Nöthnitz, Obertitz, Oellschütz, Pautzsch, Pödelwitz, Saasdorf, Schleenhain, Schnaudertrebnitz und Zschagast. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Groitzsch vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]
Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.
Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.