Die Stadt bzw. Gemeinde Groitzsch wird unterteilt in die Gemarkungen Altengroitzsch, Audigast, Auligk, Berndorf, Brösen, Cöllnitz, Droßdorf, Droßkau, Gatzen, Groitzsch, Großprießligk, Großstolpen, Großwischstauden, Hemmendorf, Hohendorf, Käferhain, Kleinhermsdorf, Kleinprießligk, Kleinstolpen, Kleinwischstauden, Kobschütz, Langenhain, Leipen, Löbnitz-Bennewitz, Maltitz, Methewitz, Michelwitz, Nehmitz, Nöthnitz, Obertitz, Oellschütz, Pautzsch, Pödelwitz, Saasdorf, Schleenhain, Schnaudertrebnitz und Zschagast. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Groitzsch vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.
Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.
Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt:
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.