Die Stadt bzw. Gemeinde Parthenstein wird unterteilt in die Gemarkungen Grethen, Großsteinberg, Klinga, Pomßen und Staudnitz. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Parthenstein vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]