Die Flurkarte ist der einzige bildliche Nachweis aller Flurstücke eines bestimmten Gebietes und ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

Neben den Flurstücken sind auch deren Bebauung und tatsächliche Nutzung sowie ausgewählte topografische Elemente dargestellt. Die Flurkarte wurde analog als Zeichnung geführt. Die damit verbundenen Nachteile wurden durch Umstellung auf die digitale Führung der ALK ausgeschaltet. Historisch bedingt liegen Flurkarten in einer Vielzahl verschiedener Maßstäbe vor. Die häufigsten sind 1:2730, 1:2000, 1:1820 und 1:1000. Die überwiegende Anzahl der Flurkarten sind sogenannte Inselkarten, d.h. die Darstellung auf der Karte endet an einer Gemarkungs- oder Flurgrenze.

Seit der Digitalisierung des Datenbestandes wird die Karte mit dem Verfahren Automatisierte Liegenschaftskarte abgegeben, mit Einführung von ALKIS ist die Liegenschaftskarte einer der möglichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Diese Karte ist flächendeckend und blattschnittfrei für das gesamte Land verfügbar. Sie kann bei den Vermessungsämtern und den meisten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren bezogen werden. Dabei fallen Gebühren nach der jeweils gültigen Sächsischen Vermessungkostenverordnung an.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

ALB, Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Feldstein

Um Grenzpunkte zu markieren, wurden in der Vergangenheit auch unbehauene Steine, sogenannte Feldsteine verwendet.