Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.

Dabei muss das abzuteilende Teilstück bereits aus einem (oder mehreren) Flurstücken bestehen. Ist dies nicht der Fall, was die Regel sein wird, so ist zunächst die Zerlegung des Flurstückes (Vorgang im Liegenschaftskataster) in mehrere entsprechend geformte Flurstücke erforderlich. Für die Teilung des Grundstückes und den Verkauf ist die Zuziehung eines Notars notwendig, für die Zerlegung des Flurstückes ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Das Gegenstück zur Teilung ist die Zuschreibung oder Vereinigung von Grundstücken. [BauGB §19]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Flurstück

Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden. [u.a. SächsVermKatG §10 Abs.5]

Abstandsflächen

sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]

Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.

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