Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.

Dabei muss das abzuteilende Teilstück bereits aus einem (oder mehreren) Flurstücken bestehen. Ist dies nicht der Fall, was die Regel sein wird, so ist zunächst die Zerlegung des Flurstückes (Vorgang im Liegenschaftskataster) in mehrere entsprechend geformte Flurstücke erforderlich. Für die Teilung des Grundstückes und den Verkauf ist die Zuziehung eines Notars notwendig, für die Zerlegung des Flurstückes ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Das Gegenstück zur Teilung ist die Zuschreibung oder Vereinigung von Grundstücken. [BauGB §19]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Parzelle

aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.

Vermarkung

meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

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