"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.

Mit Einmessen kann gemeint sein:

  • Die Grob- oder Feinabsteckung eines zu errichtenden Gebäudes oder eines anderen Bauwerkes,
  • die Ermittlung der Lage eines vorhandenen Gebäudes oder eines anderen Objektes,
  • die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster,
  • die Feststellung einer neuen Grenze,
  • die Kalibrierung der Messmittel einer Industriemaschine,
  • und weiteres.

Ohne weitere Angaben zum Begriff ist nicht erkennbar, was wirklich gemeint ist. Bitte versuchen Sie daher, an Stelle von "Einmessen" einen Begriff zu verwenden, der das Vorhaben klar kennzeichnet. Zumindest sollte dies aber aus dem weiteren Text eindeutig hervor gehen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]

Baulinie

Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]

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