"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.

Mit Einmessen kann gemeint sein:

  • Die Grob- oder Feinabsteckung eines zu errichtenden Gebäudes oder eines anderen Bauwerkes,
  • die Ermittlung der Lage eines vorhandenen Gebäudes oder eines anderen Objektes,
  • die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster,
  • die Feststellung einer neuen Grenze,
  • die Kalibrierung der Messmittel einer Industriemaschine,
  • und weiteres.

Ohne weitere Angaben zum Begriff ist nicht erkennbar, was wirklich gemeint ist. Bitte versuchen Sie daher, an Stelle von "Einmessen" einen Begriff zu verwenden, der das Vorhaben klar kennzeichnet. Zumindest sollte dies aber aus dem weiteren Text eindeutig hervor gehen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.

Aussetzen der Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

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