Stadt bzw. Gemeinde Grimma

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Grimma wird unterteilt in die Gemarkungen Bahren, Beiersdorf, Bernbruch, Böhlen, Böhlitz, Bröhsen, Cannewitz, Deditz, Denkwitz, Döben, Dorna, Draschwitz, Dürrweitzschen, Förstgen, Frauendorf, Fremdiswalde, Gastewitz, Golzern, Gornewitz, Göttwitz, Grechwitz, Grimma, Großbardau, Großbothen, Grottewitz, Haubitz, Höfgen, Hohnstädt, Jeesewitz, Kaditzsch, Keiselwitz, Kleinbardau, Kleinbothen, Köllmichen, Kössern, Kuckeland, Leipnitz, Löbschütz, Merschwitz, Motterwitz, Muschau, Mutzschen, Nauberg, Naundorf, Nerchau, Neunitz, Ostrau, Papsdorf, Pöhsig, Poischwitz, Prösitz, Ragewitz, Roda, Schaddel, Schkortitz, Schmorditz, Seidewitz, Serka, Thümmlitz, Thümmlitzwald, Wagelwitz, Wetteritz, Würschwitz, Zaschwitz, Zeunitz und Zschoppach. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Grimma vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Parzelle

aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.

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