Die Stadt bzw. Gemeinde Elsterheide wird unterteilt in die Gemarkungen Bluno, Bluno Flur 1, Bluno Flur 2, Bluno Flur 3, Bluno Flur 3, Bluno Flur 4, Bluno Flur 5, Bluno Flur 6, Bluno Flur 7, Burg Flur 8, Geierswalde, Geierswalde Flur 1, Geierswalde Flur 2, Geierswalde Flur 3, Geierswalde Flur 4, Geierswalde Flur 5, Geierswalde Flur 6, Geierswalde Flur 7, Groß Partwitz, Groß Partwitz Flur 1, Groß Partwitz Flur 2, Groß Partwitz Flur 2, Groß Partwitz Flur 3, Hoyerswerda Flur 1, Klein Partwitz, Klein Partwitz Flur 1, Klein Partwitz Flur 2, Klein Partwitz Flur 3, Koblenz Flur 10, Kühnicht Flur 3, Laubusch Flur 3, Nardt, Nardt Flur 1, Nardt Flur 2, Nardt Flur 3, Nardt Flur 4, Nardt Flur 5, Nardt Flur 5, Neuwiese, Neuwiese Flur 1, Neuwiese Flur 10, Neuwiese Flur 11, Neuwiese Flur 2, Neuwiese Flur 2, Neuwiese Flur 3, Neuwiese Flur 4, Neuwiese Flur 5, Neuwiese Flur 6, Neuwiese Flur 6, Neuwiese Flur 7, Neuwiese Flur 7, Neuwiese Flur 7, Neuwiese Flur 8, Neuwiese Flur 8, Neuwiese Flur 9, Sabrodt, Sabrodt Flur 1, Sabrodt Flur 2, Sabrodt Flur 3, Sabrodt Flur 4, Sabrodt Flur 5, Scado, Scado Flur 1, Scado Flur 2, Seidewinkel, Seidewinkel Flur 1, Seidewinkel Flur 10, Seidewinkel Flur 11, Seidewinkel Flur 12, Seidewinkel Flur 13, Seidewinkel Flur 14, Seidewinkel Flur 15, Seidewinkel Flur 2, Seidewinkel Flur 3, Seidewinkel Flur 8, Seidewinkel Flur 9, Tätzschwitz, Tätzschwitz Flur 1, Tätzschwitz Flur 2, Tätzschwitz Flur 3, Tätzschwitz Flur 4, Tätzschwitz Flur 5, Tätzschwitz Flur 6, Tätzschwitz Flur 7, Tätzschwitz Flur 8 und Zeißig Flur 7. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Elsterheide vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.
Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.
aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.