Die Stadt bzw. Gemeinde Reichenbach/O.L. wird unterteilt in die Gemarkungen Dittmannsdorf, Dittmannsdorf Flur 1, Dittmannsdorf Flur 2, Dittmannsdorf Flur 3, Mengelsdorf, Mengelsdorf Flur 1, Mengelsdorf Flur 2, Mengelsdorf Flur 3, Mengelsdorf Flur 4, Mengelsdorf Flur 5, Mengelsdorf Flur 6, Mengelsdorf Flur 7, Meuselwitz, Meuselwitz Flur 1, Meuselwitz Flur 10, Meuselwitz Flur 2, Meuselwitz Flur 3, Meuselwitz Flur 4, Meuselwitz Flur 5, Meuselwitz Flur 6, Meuselwitz Flur 7, Meuselwitz Flur 8, Meuselwitz Flur 9, Reichenbach, Sohland und Zoblitz. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Reichenbach/O.L. vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.
Um Grenzpunkte zu markieren, wurden in der Vergangenheit auch unbehauene Steine, sogenannte Feldsteine verwendet.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.