Die Stadt bzw. Gemeinde Schöpstal wird unterteilt in die Gemarkungen Ebersbach, Ebersbach Flur 1, Ebersbach Flur 2, Ebersbach Flur 3, Ebersbach Flur 4, Ebersbach Flur 5, Ebersbach Flur 6, Girbigsdorf, Girbigsdorf Flur 1, Girbigsdorf Flur 2, Girbigsdorf Flur 3, Girbigsdorf Flur 34, Girbigsdorf Flur 4, Girbigsdorf Flur 44, Girbigsdorf Flur 5, Girbigsdorf Flur 6, Kunnersdorf, Kunnersdorf Flur 1, Kunnersdorf Flur 2, Kunnersdorf Flur 3, Kunnersdorf Flur 4, Kunnersdorf Flur 5, Kunnersdorf Flur 6, Kunnersdorf Flur 7, Kunnersdorf Flur 8 und Kunnersdorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schöpstal vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.
Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.
meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.