ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Man unterscheidet in der Regel zwischen Grobabsteckung und Feinabsteckung. Die Grobabsteckung erfolgt z.B. durch Pfähle und kann zur Begrenzung für den Aushub einer Baugrube dienen. Auch ein geplanter Weg kann so in die Örtlichkeit übertragen werden, um sich einen augenscheinlichen Eindruck über dessen Wirkung im Gelände verschaffen zu können. Bei einer Feinabsteckung werden die in die Örtlichkeit übertragenen Punkte so vermarkt, dass sie millimetergenau identifiziert werden können. Die Feinabsteckung eines Gebäudes erfolgt in der Regel mit Nägeln auf ein Schnurgerüst oder direkt auf die Grundplatte eines Gebäudes und dient zur Kennzeichnung der genauen Position der zu errichtenden Wände. Die Absteckung kann die Amtliche Gebäudeaufnahme nach der Bauausführung nicht ersetzten! [SächsBO § 70 (7)]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Aussetzen der Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Baulast

Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]

Parzelle

aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.

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