Stadt bzw. Gemeinde Kreba-Neudorf

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Kreba-Neudorf wird unterteilt in die Gemarkungen Kreba-Neudorf, Kreba-Neudorf Flur 1, Kreba-Neudorf Flur 10, Kreba-Neudorf Flur 11, Kreba-Neudorf Flur 12, Kreba-Neudorf Flur 13, Kreba-Neudorf Flur 14, Kreba-Neudorf Flur 17, Kreba-Neudorf Flur 2, Kreba-Neudorf Flur 21, Kreba-Neudorf Flur 22, Kreba-Neudorf Flur 23, Kreba-Neudorf Flur 24, Kreba-Neudorf Flur 25, Kreba-Neudorf Flur 26, Kreba-Neudorf Flur 3, Kreba-Neudorf Flur 4, Kreba-Neudorf Flur 5, Kreba-Neudorf Flur 6, Kreba-Neudorf Flur 7, Kreba-Neudorf Flur 8 und Kreba-Neudorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Kreba-Neudorf vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Parzelle

aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.

Grenzverhandlung

Die Grenzverhandlung wird durchgeführt, wenn eine Grenze wiederhergestellt werden soll und der Katasternachweis versagt. Das heißt, dass die betreffende Grenze nicht mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Unterlagen wiederherstellbar ist. Die betroffenen Eigentümer sollen sich dabei über den Grenzverlauf einigen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, auf deren Grundlage dann die Grenze bestimmt wird. Erfolgt keine Einigung, so wird die Grenze im Liegenschaftskataster als strittig gekennzeichnet.

Teilung eines Grundstückes

Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.

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