Die Stadt bzw. Gemeinde Kreba-Neudorf wird unterteilt in die Gemarkungen Kreba-Neudorf, Kreba-Neudorf Flur 1, Kreba-Neudorf Flur 10, Kreba-Neudorf Flur 11, Kreba-Neudorf Flur 12, Kreba-Neudorf Flur 13, Kreba-Neudorf Flur 14, Kreba-Neudorf Flur 17, Kreba-Neudorf Flur 2, Kreba-Neudorf Flur 21, Kreba-Neudorf Flur 22, Kreba-Neudorf Flur 23, Kreba-Neudorf Flur 24, Kreba-Neudorf Flur 25, Kreba-Neudorf Flur 26, Kreba-Neudorf Flur 3, Kreba-Neudorf Flur 4, Kreba-Neudorf Flur 5, Kreba-Neudorf Flur 6, Kreba-Neudorf Flur 7, Kreba-Neudorf Flur 8 und Kreba-Neudorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Kreba-Neudorf vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.
Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]
Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.