Stadt bzw. Gemeinde Krostitz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Krostitz wird unterteilt in die Gemarkungen Kletzen, Kletzen Flur 1, Kletzen Flur 2, Kletzen Flur 3, Kletzen Flur 4, Kletzen Flur 5, Kletzen Flur 6, Krensitz, Krensitz Flur 1, Krensitz Flur 2, Krostitz, Krostitz Flur 1, Krostitz Flur 2, Krostitz Flur 3, Krostitz Flur 4, Krostitz Flur 5, Krostitz Flur 6, Krostitz Flur 7, Krostitz Flur 8, Krostitz Flur 9, Mutschlena, Mutschlena Flur 1, Mutschlena Flur 2, Priester, Priester Flur 1, Priester Flur 2, Priester Flur 3, Priester Flur 4, Priester Flur 5, Zschölkau, Zschölkau Flur 1, Zschölkau Flur 2, Zschölkau Flur 3, Zschölkau Flur 4, Zschölkau Flur 5 und Zschölkau Flur 6. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Krostitz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Einmessen

"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.

Flurkarte

Die Flurkarte ist der einzige bildliche Nachweis aller Flurstücke eines bestimmten Gebietes und ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

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