Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
ist die Aufteilung eines Flurstückes in zwei oder mehrere Flurstücke, oft auch als "Herausmessen eines Teilstückes" bezeichnet. Die Zerlegung von Flurstücken schafft die Voraussetzung zur Teilung von Grundstücken und deren Verkauf.
Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]
aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.