Stadt bzw. Gemeinde Schkeuditz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Schkeuditz wird unterteilt in die Gemarkungen Dölzig, Freiroda, Freiroda Flur 1, Freiroda Flur 2, Freiroda Flur 3, Freiroda Flur 4, Freiroda Flur 5, Gerbisdorf, Gerbisdorf Flur 1, Gerbisdorf Flur 2, Glesien, Glesien Flur 1, Glesien Flur 2, Glesien Flur 3, Glesien Flur 4, Glesien Flur 5, Glesien Flur 6, Glesien Flur 7, Glesien Flur 8, Glesien Flur 9, Hayna, Hayna Flur 1, Hayna Flur 2, Kleinliebenau, Kursdorf, Kursdorf Flur 1, Kursdorf Flur 2, Kursdorf Flur 3, Kursdorf Flur 4, Kursdorf Flur 5, Radefeld, Radefeld Flur 1, Radefeld Flur 2, Radefeld Flur 3, Radefeld Flur 4, Schkeuditz, Schkeuditz Flur 1, Schkeuditz Flur 10, Schkeuditz Flur 11, Schkeuditz Flur 12, Schkeuditz Flur 13, Schkeuditz Flur 14, Schkeuditz Flur 15, Schkeuditz Flur 16, Schkeuditz Flur 17, Schkeuditz Flur 18, Schkeuditz Flur 19, Schkeuditz Flur 2, Schkeuditz Flur 20, Schkeuditz Flur 21, Schkeuditz Flur 3, Schkeuditz Flur 4, Schkeuditz Flur 5, Schkeuditz Flur 6, Schkeuditz Flur 7, Schkeuditz Flur 8, Schkeuditz Flur 9, Wolteritz, Wolteritz Flur 1, Wolteritz Flur 2, Wolteritz Flur 3 und Wolteritz Flur 4. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schkeuditz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Gebäudeaufnahme

Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Lageplan zum Baugesuch

Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

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