Die Stadt bzw. Gemeinde Döbeln wird unterteilt in die Gemarkungen Bormitz, Döbeln, Ebersbach, Forchheim, Gärtitz, Greußnig, Großbauchlitz, Hermsdorf, Keuern, Kleinbauchlitz, Limmritz, Mannsdorf, Masten, Miera, Möckwitz, Neudorf, Nöthschütz, Oberranschütz, Pischwitz, Pommlitz, Sörmitz, Stockhausen, Technitz, Töpeln, Wöllsdorf, Ziegra, Zschackwitz und Zschäschütz. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Döbeln vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.
aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.