Die Stadt bzw. Gemeinde Neschwitz wird unterteilt in die Gemarkungen Caßlau, Doberschütz/Neschwitz, Holscha, Krinitz, Loga, Lomske/N, Luga, Neschwitz, Neudorf/Neschwitz, Pannewitz, Saritsch, Übigau und Zescha. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Neschwitz vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Flurkarte ist der einzige bildliche Nachweis aller Flurstücke eines bestimmten Gebietes und ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters.
Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.