Die Stadt bzw. Gemeinde Krauschwitz wird unterteilt in die Gemarkungen Klein Priebus, Klein Priebus Flur 1, Klein Priebus Flur 10, Klein Priebus Flur 2, Klein Priebus Flur 3, Klein Priebus Flur 4, Klein Priebus Flur 5, Klein Priebus Flur 6, Klein Priebus Flur 7, Klein Priebus Flur 8, Klein Priebus Flur 9, Krauschwitz, Krauschwitz Flur 1, Krauschwitz Flur 10, Krauschwitz Flur 11, Krauschwitz Flur 12, Krauschwitz Flur 13, Krauschwitz Flur 2, Krauschwitz Flur 3, Krauschwitz Flur 4, Krauschwitz Flur 5, Krauschwitz Flur 6, Krauschwitz Flur 7, Krauschwitz Flur 8, Krauschwitz Flur 9, Pechern, Pechern Flur 1, Pechern Flur 2, Pechern Flur 3, Pechern Flur 4, Pechern Flur 5, Pechern Flur 6, Pechern Flur 7, Pechern Flur 8, Sagar, Sagar Flur 1, Sagar Flur 2, Sagar Flur 3, Sagar Flur 4, Sagar Flur 5, Sagar Flur 6, Sagar Flur 7, Sagar Flur 8, Sagar Flur 9, Skerbersdorf, Skerbersdorf Flur 1, Skerbersdorf Flur 2, Skerbersdorf Flur 3, Skerbersdorf Flur 4, Skerbersdorf Flur 5, Skerbersdorf Flur 6, Skerbersdorf Flur 7 und Skerbersdorf Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Krauschwitz vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.
Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.
Die Grenzverhandlung wird durchgeführt, wenn eine Grenze wiederhergestellt werden soll und der Katasternachweis versagt. Das heißt, dass die betreffende Grenze nicht mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Unterlagen wiederherstellbar ist. Die betroffenen Eigentümer sollen sich dabei über den Grenzverlauf einigen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, auf deren Grundlage dann die Grenze bestimmt wird. Erfolgt keine Einigung, so wird die Grenze im Liegenschaftskataster als strittig gekennzeichnet.