Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.

In Sachsen ist die Abmarkung eines jeden Grenzpunktes grundsätzlich vorgeschrieben, d.h. es besteht Abmarkungszwang. Das Absehen von der Abmarkung oder Aussetzen der Abmarkung ist nur in bestimmten, festgelegten Fällen zulässig. Die zur Abmarkung verwendeten sichtbaren Grenzmarken kennzeichnen eine Flurstücksgrenze in der Örtlichkeit. Siehe auch: Vermarkung [SächsVermKatG §17, SächsVermKatGDVO §16].

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Landwirtschaft

"Landwirtschaft ist die Kunst, auf eigenem Grund und Boden Nahrungsmittel für andere zu produzieren, ohne selbst dabei zu verhungern." [gefunden im Amt für Flurneuordnung Schorndorf]

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.

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