Stadt bzw. Gemeinde Krauschwitz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Krauschwitz wird unterteilt in die Gemarkungen Klein Priebus, Klein Priebus Flur 1, Klein Priebus Flur 10, Klein Priebus Flur 2, Klein Priebus Flur 3, Klein Priebus Flur 4, Klein Priebus Flur 5, Klein Priebus Flur 6, Klein Priebus Flur 7, Klein Priebus Flur 8, Klein Priebus Flur 9, Krauschwitz, Krauschwitz Flur 1, Krauschwitz Flur 10, Krauschwitz Flur 11, Krauschwitz Flur 12, Krauschwitz Flur 13, Krauschwitz Flur 2, Krauschwitz Flur 3, Krauschwitz Flur 4, Krauschwitz Flur 5, Krauschwitz Flur 6, Krauschwitz Flur 7, Krauschwitz Flur 8, Krauschwitz Flur 9, Pechern, Pechern Flur 1, Pechern Flur 2, Pechern Flur 3, Pechern Flur 4, Pechern Flur 5, Pechern Flur 6, Pechern Flur 7, Pechern Flur 8, Sagar, Sagar Flur 1, Sagar Flur 2, Sagar Flur 3, Sagar Flur 4, Sagar Flur 5, Sagar Flur 6, Sagar Flur 7, Sagar Flur 8, Sagar Flur 9, Skerbersdorf, Skerbersdorf Flur 1, Skerbersdorf Flur 2, Skerbersdorf Flur 3, Skerbersdorf Flur 4, Skerbersdorf Flur 5, Skerbersdorf Flur 6, Skerbersdorf Flur 7 und Skerbersdorf Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Krauschwitz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Lageplan zum Baugesuch

Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

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