Stadt bzw. Gemeinde Dresden

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Dresden wird unterteilt in die Gemarkungen Altfranken, Altstadt I, Altstadt II, Blasewitz, Borsberg, Brabschütz, Briesnitz, Bühlau, Coschütz, Cossebaude, Cotta, Cunnersdorf, Dobritz, Dölzschen, Dresdner Heide, Eschdorf, Friedrichstadt, Gittersee, Gomlitz, Gompitz, Gönnsdorf, Gorbitz, Gostritz, Großluga, Großzschachwitz, Gruna, Helfenberg, Hellerau, Hellerberge, Hosterwitz, Kaditz, Kaitz, Kauscha, Kemnitz, Kleinluga, Kleinpestitz, Kleinzschachwitz, Klotzsche, Krieschendorf, Langebrück, Laubegast, Lausa, Leuben, Leubnitz-Neuostra, Leuteritz, Leutewitz, Löbtau, Lockwitz, Loschwitz, Malschendorf, Marsdorf, Merbitz, Meußlitz, Mickten, Mobschatz, Mockritz, Naußlitz, Neustadt, Nickern, Niedergohlis, Niederpoyritz, Niedersedlitz, Niederwartha, Obergohlis, Oberpoyritz, Oberwartha, Ockerwitz, Omsewitz, Pappritz, Pennrich, Pieschen, Pillnitz, Plauen, Podemus, Prohlis, Räcknitz, Reick, Reitzendorf, Rennersdorf, Rochwitz, Rockau, Roitzsch, Rossendorf, Roßthal, Schönborn, Schönfeld, Schullwitz, Seidnitz, Söbrigen, Sporbitz, Steinbach, Stetzsch, Strehlen, Striesen, Tolkewitz, Torna, Trachau, Trachenberge, Übigau, Unkersdorf, Wachwitz, Weißer Hirsch, Weißig, Weixdorf, Wilschdorf, Wölfnitz, Zaschendorf, Zöllmen, Zschertnitz und Zschieren. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Dresden vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.

Teilungsgenehmigung

seit 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) entfällt die Teilungsgenehmigung nach §19 BauGB. Jedoch dürfen durch eine Teilung nach wie vor keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder anderem Baurecht widersprechen.

Gebäudeaufnahme

Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

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