Stadt bzw. Gemeinde Spreetal

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Spreetal wird unterteilt in die Gemarkungen Burg, Burg Flur 1, Burg Flur 2, Burg Flur 3, Burg Flur 5, Burg Flur 6, Burg Flur 7, Burg Flur 8, Burghammer, Burghammer Flur 1, Burghammer Flur 2, Burghammer Flur 3, Burghammer Flur 4, Burghammer Flur 5, Burghammer Flur 6, Neustadt, Neustadt Flur 1, Neustadt Flur 1, Neustadt Flur 10, Neustadt Flur 10, Neustadt Flur 11, Neustadt Flur 12, Neustadt Flur 13, Neustadt Flur 14, Neustadt Flur 15, Neustadt Flur 2, Neustadt Flur 3, Neustadt Flur 4, Neustadt Flur 5, Neustadt Flur 6, Neustadt Flur 7, Neustadt Flur 8, Neustadt Flur 8, Neustadt Flur 8, Neustadt Flur 9, Neuwiese Flur 1, Spreewitz, Spreewitz Flur 1, Spreewitz Flur 2, Spreewitz Flur 3, Spreewitz Flur 4, Spreewitz Flur 5, Zeißig Flur 7, Zeißig Flur 7, Zerre, Zerre Flur 1, Zerre Flur 2, Zerre Flur 3, Zerre Flur 4, Zerre Flur 5, Zerre Flur 6, Zerre Flur 7 und Zerre Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Spreetal vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.

Einwandfreie Vermessung

Der Begriff meinte aufgrund der daran gebundenen Kriterien in den Katastervorschriften eine kontrollierte (und damit technisch einwandfreie) Vermessung. Mit der Einführung der neuen Katastervermessungsvorschriften im September 2003 wurde dieser Begriff abgeschafft, die Anforderungen durch den rechtlichen Aspekt erweitert und man spricht nun von der festgelegten Lage (FL) eines Grenzpunktes bzw. von einem Festgestellten Grenzpunkt (FGP).

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.