Die Stadt bzw. Gemeinde Spreetal wird unterteilt in die Gemarkungen Burg, Burg Flur 1, Burg Flur 2, Burg Flur 3, Burg Flur 5, Burg Flur 6, Burg Flur 7, Burg Flur 8, Burghammer, Burghammer Flur 1, Burghammer Flur 2, Burghammer Flur 3, Burghammer Flur 4, Burghammer Flur 5, Burghammer Flur 6, Neustadt, Neustadt Flur 1, Neustadt Flur 1, Neustadt Flur 10, Neustadt Flur 10, Neustadt Flur 11, Neustadt Flur 12, Neustadt Flur 13, Neustadt Flur 14, Neustadt Flur 15, Neustadt Flur 2, Neustadt Flur 3, Neustadt Flur 4, Neustadt Flur 5, Neustadt Flur 6, Neustadt Flur 7, Neustadt Flur 8, Neustadt Flur 8, Neustadt Flur 8, Neustadt Flur 9, Neuwiese Flur 1, Spreewitz, Spreewitz Flur 1, Spreewitz Flur 2, Spreewitz Flur 3, Spreewitz Flur 4, Spreewitz Flur 5, Zeißig Flur 7, Zeißig Flur 7, Zerre, Zerre Flur 1, Zerre Flur 2, Zerre Flur 3, Zerre Flur 4, Zerre Flur 5, Zerre Flur 6, Zerre Flur 7 und Zerre Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Spreetal vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]
Ein Abmarkungsmangel liegt nach Sächsischen Rechtsnormen vor, wenn ein Grenzpunkt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]