Die Stadt bzw. Gemeinde Bernsdorf wird unterteilt in die Gemarkungen Bernsdorf, Bernsdorf Flur 1, Bernsdorf Flur 10, Bernsdorf Flur 11, Bernsdorf Flur 2, Bernsdorf Flur 3, Bernsdorf Flur 4, Bernsdorf Flur 5, Bernsdorf Flur 6, Bernsdorf Flur 7, Bernsdorf Flur 8, Bernsdorf Flur 9, Großgrabe, Langenholz, Schwarzkollm Flur 10, Schwarzkollm Flur 12, Straßgräbchen, Wiednitz, Wiednitz Flur 1, Wiednitz Flur 2, Wiednitz Flur 3, Wiednitz Flur 4, Wiednitz Flur 5, Wiednitz Flur 6, Wiednitz Flur 7, Wiednitz Flur 8, Wiednitz Flur 9, Wittichenau Flur 1, Zeißholz, Zeißholz Flur 1, Zeißholz Flur 2, Zeißholz Flur 3, Zeißholz Flur 4 und Zeißholz Flur 5. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Bernsdorf vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.
Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.
aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.