Stadt bzw. Gemeinde Jesewitz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Jesewitz wird unterteilt in die Gemarkungen Gallen, Gallen Flur 1, Gallen Flur 2, Gallen Flur 3, Gotha, Gotha Flur 1, Gotha Flur 2, Gotha Flur 3, Gotha Flur 4, Gotha Flur 5, Gotha Flur 6, Groitzsch, Groitzsch Flur 1, Groitzsch Flur 2, Groitzsch Flur 3, Groitzsch Flur 4, Groitzsch Flur 5, Jesewitz, Jesewitz Flur 1, Jesewitz Flur 2, Jesewitz Flur 3, Jesewitz Flur 4, Jesewitz Flur 5, Jesewitz Flur 6, Liemehna, Liemehna Flur 1, Liemehna Flur 2, Liemehna Flur 3, Liemehna Flur 4, Liemehna Flur 5, Pehritzsch, Pehritzsch Flur 1, Pehritzsch Flur 2, Pehritzsch Flur 3, Pehritzsch Flur 4, Pehritzsch Flur 5, Pehritzsch Flur 6, Pehritzsch Flur 7, Wölpern, Wölpern Flur 1 und Wölpern Flur 2. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Jesewitz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

Baugrenze

Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf durch Gebäude oder Gebäudeteile nicht überschritten werden. Im Gegensatz zur Baulinie dürfen die Gebäude gegenüber der Baugrenze jedoch zurückgesetzt werden. [BauNVO §23]

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]

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