Stadt bzw. Gemeinde Jesewitz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Jesewitz wird unterteilt in die Gemarkungen Gallen, Gallen Flur 1, Gallen Flur 2, Gallen Flur 3, Gotha, Gotha Flur 1, Gotha Flur 2, Gotha Flur 3, Gotha Flur 4, Gotha Flur 5, Gotha Flur 6, Groitzsch, Groitzsch Flur 1, Groitzsch Flur 2, Groitzsch Flur 3, Groitzsch Flur 4, Groitzsch Flur 5, Jesewitz, Jesewitz Flur 1, Jesewitz Flur 2, Jesewitz Flur 3, Jesewitz Flur 4, Jesewitz Flur 5, Jesewitz Flur 6, Liemehna, Liemehna Flur 1, Liemehna Flur 2, Liemehna Flur 3, Liemehna Flur 4, Liemehna Flur 5, Pehritzsch, Pehritzsch Flur 1, Pehritzsch Flur 2, Pehritzsch Flur 3, Pehritzsch Flur 4, Pehritzsch Flur 5, Pehritzsch Flur 6, Pehritzsch Flur 7, Wölpern, Wölpern Flur 1 und Wölpern Flur 2. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Jesewitz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.

Sonderung

Sonderung ist die Aufteilung eines Flurstückes (Zerlegung) in mehrere Flurstücke. Als Besonderheit findet dabei keine örtliche Vermessung statt. Die Sonderung ist nur zulässig für Öffentliche Straßen, Wege und Plätze. [SächsVermKatG §14 Abs. 2]

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.