Die Stadt bzw. Gemeinde Schleife wird unterteilt in die Gemarkungen Mulkwitz, Mulkwitz Flur 10, Mulkwitz Flur 11, Mulkwitz Flur 12, Mulkwitz Flur 13, Mulkwitz Flur 14, Mulkwitz Flur 9, Rohne, Rohne Flur 1, Rohne Flur 2, Rohne Flur 3, Rohne Flur 4, Rohne Flur 5, Rohne Flur 6, Rohne Flur 7, Rohne Flur 8, Schleife, Schleife Flur 1, Schleife Flur 10, Schleife Flur 11, Schleife Flur 12, Schleife Flur 13, Schleife Flur 14, Schleife Flur 15, Schleife Flur 16, Schleife Flur 2, Schleife Flur 3, Schleife Flur 4, Schleife Flur 5, Schleife Flur 6, Schleife Flur 7, Schleife Flur 8 und Schleife Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schleife vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]
Oft wird die Absteckung eines Gebäudes als Gebäudeeinmessung bezeichnet, dies ist aber nicht exakt. Gebäudeeinmessung meint hier die Aufnahme eines bestehenden Gebäudes für das Liegenschaftskataster.
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Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.