Die Stadt bzw. Gemeinde Kodersdorf wird unterteilt in die Gemarkungen Kodersdorf, Kodersdorf Flur 1, Kodersdorf Flur 10, Kodersdorf Flur 11, Kodersdorf Flur 12, Kodersdorf Flur 13, Kodersdorf Flur 15, Kodersdorf Flur 16, Kodersdorf Flur 17, Kodersdorf Flur 18, Kodersdorf Flur 19, Kodersdorf Flur 2, Kodersdorf Flur 20, Kodersdorf Flur 21, Kodersdorf Flur 22, Kodersdorf Flur 23, Kodersdorf Flur 24, Kodersdorf Flur 25, Kodersdorf Flur 26, Kodersdorf Flur 3, Kodersdorf Flur 4, Kodersdorf Flur 5, Kodersdorf Flur 6, Kodersdorf Flur 7, Kodersdorf Flur 8, Kodersdorf Flur 9, Särichen, Särichen Flur 1, Särichen Flur 2, Särichen Flur 3 und Särichen Flur 4. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Kodersdorf vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Flurkarte ist der einzige bildliche Nachweis aller Flurstücke eines bestimmten Gebietes und ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters.
ist die Aufteilung eines Flurstückes in zwei oder mehrere Flurstücke, oft auch als "Herausmessen eines Teilstückes" bezeichnet. Die Zerlegung von Flurstücken schafft die Voraussetzung zur Teilung von Grundstücken und deren Verkauf.
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.