Stadt bzw. Gemeinde Dommitzsch

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Dommitzsch wird unterteilt in die Gemarkungen Dommitzsch, Dommitzsch Flur 1, Dommitzsch Flur 10, Dommitzsch Flur 11, Dommitzsch Flur 12, Dommitzsch Flur 13, Dommitzsch Flur 14, Dommitzsch Flur 15, Dommitzsch Flur 16, Dommitzsch Flur 17, Dommitzsch Flur 2, Dommitzsch Flur 3, Dommitzsch Flur 4, Dommitzsch Flur 5, Dommitzsch Flur 6, Dommitzsch Flur 7, Dommitzsch Flur 8, Dommitzsch Flur 9, Wörblitz, Wörblitz Flur 1, Wörblitz Flur 2, Wörblitz Flur 3, Wörblitz Flur 4, Wörblitz Flur 5, Wörblitz Flur 6, Wörblitz Flur 7 und Wörblitz Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Dommitzsch vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Einmessen

"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.

Baulinie

Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]

Grundstücksfläche im Sinne der BauNVO

Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist. [BauNVO §19 Abs.3]

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